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   OVG Niedersachsen, 20.11.2007 - 2 LA 626/07   

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OVG Niedersachsen, 20.11.2007 - 2 LA 626/07 (https://dejure.org/2007,17156)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.11.2007 - 2 LA 626/07 (https://dejure.org/2007,17156)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. November 2007 - 2 LA 626/07 (https://dejure.org/2007,17156)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Irrtum oder Zweifel über die Erfolgsaussichten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 51 VwVfG; § 60 Abs. 1 VwGO; § 124a Abs. 4 S. 1 VwGO
    Entschuldigung einer Fristversäumung mit Irrtum oder Zweifel über die Erfolgsaussicht eines Rechtsbehelfs; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Versäumung der Rechtsmittelfrist; Begegnung einer nach Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung ...

  • Judicialis

    VwGO § 60 Abs. 1; ; VwVfG § 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 60 Abs. 1; VwVfG § 51
    Erfolgsaussichten; Hinderungsgrund; Irrtum; Verhinderung; Wiederaufgreifen; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Wiedereinsetzung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entschuldigung einer Fristversäumung mit Irrtum oder Zweifel über die Erfolgsaussicht eines Rechtsbehelfs; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Versäumung der Rechtsmittelfrist; Begegnung einer nach Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 356
  • NVwZ-RR 2008, 356 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 B 40.89

    Rechtsmittel - Erfolgsaussichten - Fehlerhaftigkeit des Verwaltungsaktes -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2007 - 2 LA 626/07
    Ein Hindernis in diesem Sinn liegt dagegen gerade nicht vor, wenn ein Beteiligter (wie hier der Kläger) es in Kenntnis aller für die Versäumung maßgeblichen Tatsachen unterlässt, einen Rechtsbehelf einzulegen, weil er - wenn auch irrig - von der Erfolglosigkeit desselben ausgeht (BVerwG, Beschl. v. 15.3.1989 - 7 B 40.89 -, NVwZ-RR 1989, 591 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 162; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 8.3.1984 - 9 B 15204.82 -, NVwZ 1984, 521; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 2. Aufl. 2006, § 60 Rdnr. 37 m. w. N.).
  • BVerwG, 08.03.1984 - 9 B 15204.82

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Widereinsetzung - Asylstreiverfahren -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.11.2007 - 2 LA 626/07
    Ein Hindernis in diesem Sinn liegt dagegen gerade nicht vor, wenn ein Beteiligter (wie hier der Kläger) es in Kenntnis aller für die Versäumung maßgeblichen Tatsachen unterlässt, einen Rechtsbehelf einzulegen, weil er - wenn auch irrig - von der Erfolglosigkeit desselben ausgeht (BVerwG, Beschl. v. 15.3.1989 - 7 B 40.89 -, NVwZ-RR 1989, 591 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 162; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 8.3.1984 - 9 B 15204.82 -, NVwZ 1984, 521; Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 2. Aufl. 2006, § 60 Rdnr. 37 m. w. N.).
  • VG Potsdam, 20.09.2019 - 8 K 518/19

    Kanalanschlussbeiträge von Grundstücken, die im Beitrittsgebiet bereits vor dem

    Ein Hindernis liegt dagegen nicht vor, wenn ein Beteiligter es in Kenntnis aller für die Versäumung maßgeblichen Tatsachen unterlässt, einen Rechtsbehelf einzulegen, weil er - wenn auch irrig - von der Erfolglosigkeit desselben ausgeht (BVerwG, Beschluss vom 15. März 1989 - 7 B 40/89 -, juris Rn. 5; VGH München, Urteil vom 14. Oktober 2014 - 22 A 13.40069 -, juris Rn. 36; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. November 2007 - 2 LA 626/07 -, juris Rn. 6; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 60 Rn. 12; Czybulka/Kluckert, in: So-dan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 60 Rn. 70; Bier/Steinbeiß-Winkelmann, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 60 Rn. 33).

    Bei einer bewussten Fristversäumung ist die Wiedereinsetzung grundsätzlich ausgeschlossen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. November 2007 - 2 LA 626/07 -, juris Rn. 6; Czybulka/Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 60 Rn. 42).

    Werden nach Fristablauf gerichtliche Entscheidungen bekannt, aus denen sich für den Betroffenen günstigere Erfolgsaussichten ableiten lassen, ist dieser Änderung der Sachlage nicht durch Wiedereinsetzung, sondern ggf. durch das Rechtsinstitut des Wiederaufgreifens des Verfahrens Rechnung zu tragen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. November 2007 - 2 LA 626/07 -, juris Rn. 7).

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur geklärt, dass eine Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs, die sich später als unzutreffend herausstellt, die Fristversäumung nicht zu entschuldigen vermag (BVerwG, Beschluss vom 7. September 1976 - VII B 104/76 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 18. Juli 1988 - 3 B 33/88 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 157; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. November 2007 - 2 LA 626/07 -, juris Rn. 7; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 60 Rn. 12; Czybulka/Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 60 Rn. 70; Bier/Steinbeiß-Winkelmann, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Juni 2017, § 60 Rn. 33).

    Geringe Erfolgsaussichten machen die Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht unzumutbar (OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. November 2007 - 2 LA 626/07 -, juris Rn. 7 im Umkehrschluss; Urteil der Kammer vom 25. April 2019 - VG 8 K 257/17 -, juris Rn. 48; VG 8 K 5019/16 -, juris Rn. 41; ebenso VG Frankfurt/Oder, Urteil vom 24. Oktober 2018 - 5 K 3943 -, juris Rn. 40; VG Cottbus, Urteil vom 5. September 2018 - 4 K 1700/17 -, juris Rn. 27).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 8 S 2204/19

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung; Jahresfrist

    Ein Irrtum über die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs stellte keine Verhinderung an dessen rechtzeitiger Einlegung dar (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 20.11.2007 - 2 LA 626/07 -, NVwZ-RR 2008, 356 = juris Rn. 6; Czybulka/Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 60 Rn. 37), auch wenn der Irrtum durch Fehler in den Antragsunterlagen (mit-)verursacht sein mag.
  • VGH Bayern, 14.10.2014 - 22 A 13.40069

    Widerruf des Einverständnisses mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

    Ein Hinderungsgrund im Sinne von § 32 Abs. 1 VwVfG ist ein die Fristwahrung des Betroffenen vereitelndes oder unzumutbar erschwerendes Ereignis, wozu neben objektiven Umständen der Außenwelt auch subjektive Gründe wie z.B. eine Krankheit oder eine Unkenntnis über den Beginn oder die Dauer der Frist gehören, die allein in der Person des Säumigen liegen (vgl. NdsOVG, B.v. 20.11.2007 - 2 LA 626/07 - NVwZ-RR 2008, 356, juris Rn. 6).

    Solch ein Hindernis liegt aber nicht vor, wenn ein Beteiligter in Kenntnis aller fristgerecht vorzubringenden Tatsachen es unterlässt, einen Rechtsbehelf einzulegen, weil er - wenn auch irrig - von dessen Erfolglosigkeit ausgeht (vgl. BVerwG, B.v. 15.3.1989 - 7 B 40.89 - NVwZ-RR 1989, 591; NdsOVG, B.v. 20.11.2007 - 2 LA 626/07 - NVwZ-RR 2008, 356, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Ausgehend davon, dass der Kläger die Erfolgsaussichten einer anderweitigen Finanzierung bzw. Förderung des von ihm zu tragenden Finanzierungsanteils an einer Fahrzeug- oder an einer Fußgängerunterführung aus späterer Sicht unzutreffend eingeschätzt und deswegen Einwendungen gegen die planfestgestellte Lösung unterlassen haben mag, führt eine solche Fehleinschätzung der Erfolgsaussichten einer Einwendung nicht zur Annahme eines Hindernisses im Sinne von § 32 VwVfG, sondern stellt eine Fristversäumung dar, die als nicht unverschuldet eine Wiedereinsetzung grundsätzlich ausschließt (vgl. BVerwG, B.v. 15.3.1989 - 7 B 40.89 - NVwZ-RR 1989, 591; NdsOVG, B.v. 20.11.2007 - 2 LA 626/07 - NVwZ-RR 2008, 356, juris Rn. 6 m.w.N.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl. 2014, § 32 Rn. 30b; Mattes in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 1. Aufl. 2014, § 32, Rn.34).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2019 - 3 M 98.19

    Ausländerrecht: Antrag auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung mit

    Ein Hinderungsgrund im Sinne von § 32 VwVfG liegt nicht vor, wenn es ein Beteiligter aus freien Stücken unterlässt, rechtzeitig tätig zu werden, weil er von der Erfolglosigkeit des Antrags oder eines Rechtsmittels ausgeht (vgl. VGH München, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 22 A 13.40069 - juris Rn. 36; ebenso zu der entsprechenden prozessualen Regelung des § 60 VwGO BVerwG, Beschluss vom 15. März 1989 - 7 B 40/89 - juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. November 2007 - 2 LA 626/07 - juris Rn. 6 f.; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl., § 60 Rn. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2023 - 2 LA 6/23

    Ausbaubeitragsrecht: Klage auf Verpflichtung zur Rücknahme eines

    In diesem Zusammenhang kann die Klägerin sich auch nicht auf den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. November 2007 (- 2 LA 626/07 -, juris bzw. NVwZ-RR 2008, 356, nicht MVwZ 2008, 356; BeckOK VwVfG/Falkenbach, 60. Ed. 01.07.2023, VwVfG § 51 Rn. 36 mit Hinweis darauf) berufen.

    Die in Nummer 5, ebenfalls zum Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils, in Bezug genommene Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (MVwZ 2008, 356; gemeint ist: Beschluss vom 20. November 2007 - 2 LA 626/07 -, juris bzw. NVwZ-RR 2008, 356) betrifft zudem bereits kein divergenzfähiges Gericht.

  • FG Berlin-Brandenburg, 26.04.2021 - 4 K 4253/19

    Familienleistungsausgleich Oktober 2016 bis Januar 2019 für das Kind Julian

    Mangelnde Rechtskenntnisse könnten eine Fristversäumnis nicht entschuldigen (Bundesverwaltungsgericht [BVerwG] in Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungsreport - [NVwZ-RR], 1989 Seite 591; Oberverwaltungsgericht [OVG] in NVwZ-RR 2008, 356).
  • VG Berlin, 11.11.2022 - 8 K 1.19
    Ein Hinderungsgrund im Sinne von § 32 VwVfG liegt nicht vor, wenn es ein Beteiligter aus freien Stücken unterlässt, rechtzeitig tätig zu werden, weil er von der Erfolglosigkeit des Antrags oder eines Rechtsmittels ausgeht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 22 A 13.40069, juris Rn. 36; ebenso zu der entsprechenden prozessualen Regelung des § 60 VwGO BVerwG, Beschluss vom 15. März 1989 - 7 B 40/89, juris Rn. 5; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20. November 2007 - 2 LA 626/07, juris Rn. 6 f. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 2019 - OVG 3 M 98.18; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl., § 60 Rn. 5).
  • VG Hannover, 09.07.2014 - 1 A 8170/13

    Fristversäumnis; Neuerlass; vorsätzlich; Wiedereinsetzung

    Aus diesen Gründen gehört die vorliegende Fallkonstellation auch gerade nicht zu den typischen Fällen, in denen wegen einer "vorsätzlichen Fristversäumung" eine Wiedereinsetzung ausgeschlossen ist (vgl. zur "vorsätzlichen Fristversäumung" bei Irrtum über die Erfolgsaussichten: Nds. OVG, Beschl. v. 20.11.2007 - 2 LA 626/07 -, juris; Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 60 Rn. 42).
  • VG Düsseldorf, 19.12.2019 - 2 L 2988/19
    vgl. zu Rechtsbehelfsfristen: OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. November 2007 - 2 LA 626/07 -, juris, Rdnr. 6 m.w.N.
  • VG Köln, 24.11.2014 - 14 K 1237/13

    Bestehen der Pflicht zum Anschluss an den gemeindlichen Abwasserkanal bei einem

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. November 2007 - 2 LA 626/07 -, juris, Rn. 6.
  • VG Würzburg, 21.03.2012 - W 2 K 11.768

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumung der Widerspruchsfrist

  • VG München, 27.08.2009 - M 10 K 09.185

    Fehlerhafte Anzeige des Verbrauchs durch "Pendeln" eines Wasserzählers;

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